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Landesschüler*innenrat

Der Landesschüler*innenrat (LSR) ist das höchste beschlussfassende Gremium aller Schüler*innen Hessens, das mindestens dreimal pro Schuljahr tagt. Die Landesschüler*innenräte werden im Regelfall in einer Jugendherberge veranstaltet.

Mitglieder des Landesschüler*innenrates Hessen sind die Landesschüler*innenratsdelegierten (LSR-Delegierte) aller Landkreise und kreislosen Städte Hessens. Mit beratender Stimme können die stellvertretenden LSR-Delegierten sowie die Kreis- und Stadtschulsprecher*innen sowie deren Stellvertreter*innen teilnehmen. Sie vertreten ihr Kreise und Städte. Jedoch ist nur der*die LSR-Delegierte stimmberechtigt, bei Abwesenheit übernimmt der*die Stellvertreter*in das Stimmrecht.

Auf den Sitzungen des Landesschüler*innenrates werden inhaltliche Standpunkte und Aktionen der Landesschüler*innenvertretung beschlossen. Dies geschieht in Form von Anträgen, die von den Mitgliedern des LSRs gestellt, behandelt und im besten Fall beschlossen werden. Die Anträge müssen innerhalb der Antragsfrist gestellt, das heißt, an die Landesgeschäftsstelle geschickt, werden. Der Antragsschluss wird immer in der ersten Einladung zum LSR bekannt gegeben, die, genau wie die zweite Einladung, an alle Kreis- und Stadtschulsprecher*innen sowie an die LSR-Delegierten sowie deren Vertreter*innen geschickt wird.

Außerdem werden manchmal Referent*innen eingeladen, die zu aktuellen bildungspolitischen Themen Vorträge halten oder Diskussionsforen veranstalten.

Die Sitzungen des LSRs sind im Allgemeinen öffentlich, es können also alle teilnehmen, die dies tun möchten. Es werden aber nur Landesschüler*innenratsdelegierten und ihren Stellvertreter*innen sowie den Kreis- und Stadtschulsprecher*innen aus jeder Kreis- oder Stadtschüler*innenvertretung die Kosten für die Teilnahme am LSR von Seiten der LSV erstattet. Weitere Teilnehmer*innen müssen die Fahrtkosten über den Schulträger ihrer Kreis- oder Stadtschüler*innenvertretung beantragen. Laut §123 Abs. 4 HSchG müssen ihnen die notwendigen Fahrtkosten erstattet werden. Der Landesvorstand der LSV ist natürlich auch auf den Sitzungen des LSR anwesend. Dieser wird auf jedem ersten LSR des Schuljahres, meist im November, aufs Neue vom LSR gewählt.