Diese Zahlen gehen aus der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2014- 17) des Robert-Koch-Instituts hervor. Auch die Hessische Schülerinnen- und Schülerbefragung der Landesschüler*innenvertretung von 2017/18, an der mehr als 50.000 Schüler*innen teilnahmen, lieferte konkrete Erkenntnisse zur Belastung von Schülerinnen und Schülern. Diese ergab, dass mehr als 50% aller Befragten hessischen Schüler*innen der Mittelstufe Stress durch Hausaufgaben u. Ä. erleben, in der Oberstufe liegt dieser Anteil bei über 60%. Um dem zu begegnen, setzt das Kultusministerium eine schulpsychologische Fachkraft für mehr als 6.000 Schüler*innen ein. Immer häufiger erreichen die Landesschüler*innenvertretung Berichte von Burnouts durch Leistungsdruck und Stress in der Schule. Obwohl gesellschaftlich noch immer tabuisiert, sind für uns als Schüler*innenvertreter*innen psychische Belastungen ein allgegenwertiges Thema.
Diese aktuellen Zahlen hat die hessische Landeschüler*innenvertretung zum Anlass genommen, um im Gespräch mit Expert*innen die Probleme im hessischen Schulsystem zu analysieren, die bestehenden Hilfsangebote auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und erste Lösungsansätze zu entwickeln. Ein Kongress mit Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Vertrauenslehrkräfte, Kinder- und Jugendtherapeut*innen, Mitarbeiter*innen von Jugendämtern und betroffenen Schüler*innen brachte viele Beteiligte in einmaliger Weise an einen Tisch. Das Ergebnis dieses Kongresses ist eine Bestandsaufnahme bestehender Problematiken, die einen dramatischen Verbesserungsbedarf der jetzigen Situation in hessischen Schulen erkennbar werden lässt. Darüber hinaus haben wir mit den Teilnehmer*innen erste Ansätze zur Lösung der festgestellten Probleme entwickelt.
„Es ist schockierend, wie allgegenwärtig das Thema psychische Erkrankungen ist, und wie stark sich die gesellschaftliche Tabuisierung dennoch hält. Wenn es einen Ort gibt, an dem eine Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch Entstigmatisierung erfolgen kann und müsste, so ist das die Schule. Leider müssen wir feststellen, dass unser leistungsorientiertes Schulsystem in diesem Punkt vollständig versagt“ ,
so die hessische Landeschulsprecherin Lou-Marleen Appuhn.
„Das Schulsystem scheint noch immer nicht im Stande zu sein Schülerinnen und Schüler vollumfassend als Menschen zu begreifen und als solche zu fördern, vielmehr liegt alle Zielrichtung in einer reinen Wissensvermittlung, welche keinen Platz für Herausforderungen in der Adoleszenz oder psychisch bedingte Imperfektion von Schüler*innen im Allgemeinen lässt.“
Marleen Appuhn
Einordnen lassen sich die Ergebnisse zu der die Landeschüler*innenvertretung gekommen in drei Säulen, welche Stützpfeiler der Problematik, aber auch der möglichen Lösungen darstellen. Erläutert werden im Folgenden die Fragestellungen:
1. Welche Risikofaktoren ergeben sich aus dem schulischen System selbst?
2. Ist die bestehende Aufklärung, welche derzeit durch das schulische System erfolgt, ausreichend, um der gesamtgesellschaftlichen Stigmatisierung psychischer Schwierigkeiten entgegenzuwirken und Schüler*innen zu ermutigen, diese zu erkennen und Hilfe in Anspruch zu nehmen? In welcher Weise sollte das Thema „psychische Gesundheit“ Einzug in den Unterricht erhalten?
3. Welche Wege sind vorgesehen, um mit bestehenden Hilfsangeboten die Schüler*innen zu erreichen? Sind sie ausreichend und für alle zugänglich? Welche Probleme bestehen derzeit in der Vernetzung der Akteure Eltern, Lehrkräfte, Schulpsychologie, Jugendämter und Gesundheitssystem und weshalb kommen die bestehenden Hilfsangebote in vielen Fällen nicht bei den Betroffenen an?
Säule I „Schulisch bedingte Risikofaktoren“
Ausgangssituation
Da schulbedingte Risikofaktoren einen erheblichen Teil des Ursachenkomplexes bilden, welcher zur Entwicklung psychischer Erkrankungen in der Kindheit und Jugend von Schüler*innen führt, ist es notwendig, die Art und Weise, wie sich Lehre, das Schulklima und die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schüler*innen gestalten, zu verändern. Spezifische Ursachen schulischer Art sind unter anderem Mobbing bzw. Cybermobbing im schulischen Raum, was vielen Schüler*innen als belastend in Erinnerung bleibt, nachhaltig psychische Probleme zur Konsequenz haben und von Schulleitung und Lehrkräften eingedämmt werden sollten. Auch der Umgang schulischer Autoritäten mit Schüler*innen bietet Gefahrenpotenzial, wenn sich dieser zu repressiv gestaltet und somit ein hoher Druck von Seiten der Lehrkräfte herrscht.
Weiterhin stellen ein stark beschränkter oder nicht existenter Zugang zu Vertrauenslehrkräften oder Schulpsycholog*innen sowie wenige Räume und Möglichkeiten zur Aussprache zwischen Lehrkräften und Schüler*innen ein Problem dar. Da psychische Erkrankungen bisweilen stigmatisiert werden, ist bei betroffenen Schüler*innen eine höhere Hemmschwelle vorhanden, über ihre Erkrankung und die Auswirkungen auf ihren persönlichen und schulischen Alltag zu sprechen. Gerade Lehrkraft-Schüler*in-Verhältnisse werden aber besonders von diesen Problemen beeinflusst. So gehen mit psychischen Störungen auch oft eine höhere Abwesenheitsrate und eine Verschlechterung der schulischen Leistungen einher, was auf beiden Seiten für Frustration und Unzufriedenheit sorgen und das Verhältnis nachhaltig stören kann. Vor allem wenn kein offener Austausch zwischen beiden Parteien über Gründe für solche Entwicklungen stattfindet, kann dies die Wahrnehmung der Schüler*innen von ihrem schulischen Umfeld negativ beeinflussen und schulvermeidendes Verhalten zur Folge haben. Dementsprechend ist es wichtig, durch verstärkten Austausch eine konstruktive und zielgerichtete Lösungs- und Kompromissfindung zu ermöglichen.
Ein konfliktbehaftetes Verhältnis betroffener Schüler*innen zur Schule wird auch durch den herrschenden und tendenziell zunehmenden Leistungs- und Konkurrenzdruck geschaffen. Durch diesen entsteht bei vielen betroffenen Schüler*innen der Eindruck, ihre meist durch neurokognitive Störungen (geringe Aufmerksamkeit, gestörte Arbeitsorganisation, eingeschränkte Gedächtnisfunktion oder Schlafstörungen) bedingte verminderte Leistungsfähigkeit sei gleichzusetzen mit einer allgemeinen Unfähigkeit, dem schulischen Druck gerecht zu werden, selbst wenn das nicht zutrifft. Eine erhebliche schulbedingte Ursache psychischer Erkrankungen ist es, eben diesem schulischen Leistungs- und Konkurrenzdruck gerecht werden zu müssen und einer in der Schule geschürten Atmosphäre der Angst vor dem Erbringen von Leistungen und einem möglichen Versagen standzuhalten. Entsprechende Maßnahmen, um genau solche durch den Schulalltag bedingte Entwicklungen psychischer Störungen vorzubeugen, sind folgende:
1. An jeder hessischen Schule sollten durch Pädagog*innen gestaltete Präventions- und Aufklärungsprogramme zum Thema Mobbing aufgrund des äußeren Erscheinungsbil- des, der schulischen Leistungen, dem Migrationshintergrund, der sexuellen Orientie- rung, körperlicher bzw. geistiger Behinderungen, der Religion, des Geschlechts und je- des sonstigen Themas, das in Zusammenhang mit Mobbing im Schulalltag steht, durchgeführt werden.
a. Besonderer Fokus entsprechender Programme sollte unter anderem auch auf der Wichtigkeit von Courage von Seiten nicht direkt involvierter Schüler*innen sowie auf einer ausführlichen Aufklärung über die nachhaltigen psychischen Konsequenzen, die Mobbing nach sich zieht, liegen, um ein Bewusstsein für das Ausmaß von Mobbing in der Schule zu schaffen.
b. Jede Schule sollte sich darum bemühen, in regelmäßigen Abständen zu erheben, wie sich Ausmaß und Frequenz von Mobbing innerhalb der Schüler*innenschaft verhalten und welche Schüler*innen besonders häufig betroffen sind.
2. Der im schulischen Raum herrschende Leistungsdruck soll durch die Abschaffung von Hausaufgaben und das Fördern des Lernens minimiert werden. Anstelle von Hausauf- gaben sollen Räume zum gemeinschaftlichen Lernen nach dem Unterricht geschaffen werden. Es sollen dennoch Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung des Lernstands der Schüler*innen ergriffen werden, zum Beispiel unbewertete Kurztests, die in ihrer Häufigkeit so gestaltet sind, dass sie keine Gefahr eines zu hohen Leistungsdrucks darstellen. Zusätzlich sollen den Schüler*innen schulinterne Seminare angeboten werden, welche Lerntechniken und Tipps zur stressfreien Lernorganisation und Vorbereitung für Klausuren vermitteln.
3. Im Umgang mit Schüler*innen und ihren Leistungen ist ein pädagogischer Ansatz zu verfolgen, der einen toleranteren Umgang mit dem „Scheitern“ während der Schulzeit etabliert. Er soll betonen, dass ein schulisches Versagen nicht gleichzusetzen ist mit einer allgemeinen Unfähigkeit, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. So ist zu verhindern, dass schulisches Scheitern in Versagensängsten, Demotivation und letztendlich in Schulwechseln oder Schulabbrüchen resultiert.
4. Psychische Erkrankungen, ihre Folgen für betroffene Schüler*innen und der Umgang mit diesen sollen als verpflichtende Themen im Klassenrat oder in der Klassenleh- rer*in-/Tutorenstunde besprochen werden. Durch Lehrerkräfte ist darauf hinzuweisen, dass auch ein privater und offener Austausch über das Thema und einem möglichen Umgang damit jederzeit möglich ist und ausdrücklich begrüßt wird.
Säule II „Aufklärung zu psychischer Gesundheit“
Ausgangssituation:
Das nach wie vor existierende Tabu im Umgang mit psychischer Gesundheit beziehungsweise psychischen Störungen stellt ein zentrales Problem dar. Dies ist ein Nährboden für Stigmatisierungen, die Betroffene davon abhalten, sich Hilfe zu holen, und die frühe Erkennungsmechanismen verhindern.
Ein Bewusstsein für die eigene psychische Gesundheit und die anderer Menschen fehlt in allen Teilen der Gesellschaft – von Eltern über Lehrkräfte bis zu Schüler*innen. Das heißt, viele Menschen wissen nicht, wie sie sich selbst psychisch gesund halten können und reflektieren nicht kritisch Einstellungen, die für eine positive und gesunde Entwicklung hinderlich sein können. Beispielsweise lernen viele Menschen nicht, sich gegenüber Fehlern positiv zu verhalten, und entwickeln perfektionistische Tendenzen, die dann auch häufig gesellschaftlich belohnt werden. Zudem herrscht ein hoher Anpassungsdruck und es wird nicht gelernt, sich selbst zu akzeptieren. Speziell in der Schule wird dies durch Leistungsdruck und Notendruck verstärkt. Es mangelt insgesamt also an „Resilienzerziehung“.
Dem kann durch mehr Aufklärung in Schulen entgegengewirkt werden, um auch gesamtgesellschaftlich einen Prozess der Enttabuisierung in Gang zu setzen. Bessere Aufklärung zu psychischer Gesundheit bildet auch die Grundlage für bereits bestehende Programme der Gewalt- und Drogenprävention.
Um die schulische Aufklärung weiterzubringen, schlägt die Landesschüler*innenvertretung folgende Maßnahmen vor:
1. Psychische Gesundheit sollte als Unterrichtsinhalt in die schulische Bildung aufgenommen werden. Dabei soll es nicht um klinische Psychologie, sondern mehr um lebenspraktische In- halte gehen. Das Thema muss stärker in den Querschnittsaufgabenbereich „Gesundheit“ eingebunden werden, dabei wäre ein fächerübergreifender Lehrplan wie bei der Sexualerziehung sinnvoll, der unter anderem folgende Elemente enthält:
a. Einheit im Biologieunterricht bei dem Oberthema Gesundheit („Wie bleibe ich psychisch gesund?“): psychologische Prozesse des Lernens, Stärken und Schwächen, positives Verhalten gegenüber Fehlern, förderliche und hinderliche Einstellungen (auch hier Vermittlung in anderen Fächern)
b. verstärkter Psychologieunterricht, wie zum Beispiel in NRW üblich
c. Einbindung in andere Fächer bei Themen, die sich dafür anbieten, zum Beispiel bei der Bearbeitung bestimmter Werke wie „Die Verwandlung“ in Deutsch oder bei gesellschaftspolitischen Themen in Englisch („young people in society“ etc.)
d. Verknüpfung mit Sexualerziehung: „nein sagen“, Selbstvertrauen, positive Körperwahrnehmung
Grundsätzlich wichtig ist, dass die Einbringung niederschwellig stattfindet.
2. Damit Lehrkräfte die notwendige Ausstattung haben, um mit ihren Schüler*innen über psychi- sche Gesundheit zu sprechen, sollen vermehrt Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten wer- den, da auch hier die Aufklärung zu gering ist. Dennoch ist es wichtig, Lehrkräfte nicht zu über- fordern, sondern zu unterstützen – sie sind eben keine Psycholog*innen oder Therapeut*in- nen und müssen es auch nicht sein. Wenn die Aufklärung jedoch durch Lehrkräfte und nicht durch Externe geschieht, besteht auch der Vorteil einer persönlicheren Ebene.
3. Zusätzlich zu den Maßnahmen aus den Punkten 1 und 2 ist auch die außerunterrichtliche Auf- klärung sehr wichtig, dies kann beispielsweise durch hessenweit ausgegebene Aufklärungsbro- schüren – ähnlich dem österreichischen Beispiel „Erste Hilfe für die Seele“– geschehen. Einen weiteren Beitrag könnte durch jährliche Informationsveranstaltungen, Projekttage und Work- shops von Externen geleistet werden. Dementsprechend ist an dieser Stelle mehr Unterstützung vorteilhaft.
Eine Möglichkeit, das Thema psychische Gesundheit stärker in das hessische Schulsystem einzubinden, besteht weiterhin darin, das Zertifikat „gesundheitsfördernde Schule“ um den Themenschwerpunkt „psychische Gesundheit“ zu erweitern.
Säule III „Hilfsangebote und Vernetzung“
Ausgangssituation
Bei der Betrachtung schulischer Hilfsangebote zeigen sich vielseitige Problematiken, deren Kern in einer personellen Unterversorgung der Schulpsychologie und der Schulsozialarbeit liegt. Durch die derzeitige Zahl der schulpsychologischen Kräfte liegt momentan ein Betreuungsschlüssel von mehr als 6.000 Schüler*innen auf eine*n Schulpsycholog*in vor, zumal Schulpsycholog*innen nicht nur den Schüler*innen, sondern auch Eltern, Lehrkräften und Schulen allgemein als Ansprechpartner*innen dienen. Aufgrund dieser Zahlen ist keine unmittelbare schulpsychologische Arbeit direkt an den Schulen möglich und die in den Schulämtern ansässigen Schulpsychologie den meisten Schüler*innen nicht einmal bekannt. Auch in den Kollegien der Lehrkräfte ist, sofern die Existenz der Schulpsychologie überhaupt bekannt ist, wenig Wissen über ihre genaue Arbeit vorhanden. Des Weiteren führt die Zuständigkeit der Schulträger für die Organisation und personelle Ausstattung der Schulsozialarbeit zu einer uneinheitlichen Betreuung hessischer Schulen durch Schulsozialarbeit, mit der eine Versorgung aller Schüler*innen nicht sichergestellt werden kann.
Allgemein lässt sich erkennen, dass Schüler*innen aus der Schule heraus selten an Hilfsangebote herangeführt werden. Grund hierfür ist oftmals schlicht und ergreifend deren fehlende Existenz.
Eine zentrale Problematik im Zusammenhang mit schulischen Hilfsangeboten stellt die fehlende Zuständigkeitsaufteilung innerhalb des Systems dar. Bei der Betrachtung der Hilfsangebote und hilfestellenden Akteuren zeigt sich, dass ein schwerwiegendes Problem in der Vernetzung der Beteiligten liegt. So werden Zuständigkeiten zwischen Schule, Eltern und dem Jugendamt hin- und hergeschoben und die notwendige Hilfe erreicht die Betroffenen in zu vielen Fällen nicht.
Externe Hilfsangebote sowie das Angebot der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologie werden von Schüler*innen oftmals nicht in Anspruch genommen. Dem zugrunde liegt ein mangelhaftes Wissen der Lehrkräfte über die Angebote, aber auch eine fehlende Bekanntheit der Angebote insgesamt. In Zeiten einer zunehmend durch multiprofessionelle Teams geprägten Schullandschaft offenbart sich eine Schwäche des Schulsystems: Es ist von der Vernetzung der neuartigen verschiedenen Akteure überfordert. Die für die Koordination und ein pädagogisches Gesamtkonzept unerlässlichen pädagogischen Leitungen wurden in der Vergangenheit zudem weitreichend aus den hessischen Schulen gestrichen. Diese fehlende Koordination führt zu Situationen, in denen das Kollegium nicht über die Aufgaben des an der eigenen Schule vertretenen Personals im Bilde ist, dieses teilweise nicht einmal kennt.
Jugendämter werden meist erst in extremen Situationen kontaktiert und fühlen sich auch nur für diese zuständig. Die hohe personelle Fluktuation in Jugendämtern erschwert zudem den Kontakt zu diesen ohnehin als letzte Instanz auftretenden Akteuren.
In Gesprächen mit Vertrauenslehrkräften wurde außerdem deutlich, dass diese oftmals die beliebteren Ansprechpartner*innen als die häufig weniger bekannten Schulsozialarbeiter*innen sind. Von der Aufgabe zeigen sich Vertrauenslehrkräfte, die in den meisten Fällen über keinerlei Ausbildung für eine solche Tätigkeit verfügen, überfordert. Zudem ist die Funktion der Vertrauenslehrkraft im Schulgesetz nicht einmal vorgesehen. Oftmals übernehmen Verbindungslehrkräfte die Aufgaben einer Vertrauensperson, legitimiert sind sie aber nur für die Unterstützung und Beratung der SV, welche sie zusätzlich leisten müssen. Die zeitliche Entlastung von einer Unterrichtsstunde pro Woche bei einer Lehrkraft ist für die Kombination beider Tätigkeiten nicht einmal in Ansätzen ausreichend, weshalb die Ausführung der Ämter auf ein sehr großes Engagement der Lehrkräfte angewiesen ist. Weiterhin erhalten Vertrauenslehrkräfte selten die Fortbildungsangebote, welche für ihre mit großer Verantwortung verbundene Tätigkeit dringend notwendig sind. Grund hierfür sind in den meisten Fällen die zu geringen Schulbudgets, die nur eine sehr geringe Zahl an Fortbildungen abdecken können.
Eine vergleichbare Problematik, wie bereits bei der Schulpsychologie erläutert, zeigt sich auch im Fall der Schulsozialarbeit, die erst vor wenigen Jahren an vielen hessischen Schulen verstärkt Einzug erhalten hat. Noch immer ist diese den Schüler*innen und Lehrkräften oftmals nicht hinreichend bekannt. Problematisch ist auch, dass viele Lehrkräfte Unterstützung der Schulsozialarbeit scheuen, da sie das Gefühl haben, als Lehrkraft allein mit allen Situationen umgehen können zu müssen. Die teilweise bestehende Koppelung der Schulsozialarbeit an einen so genannten „Trainingsraum“, welcher als Maßregelung für störende Schüler*innen, sorgt in vielen Fällen dafür, dass Schulsozialarbeiter*innen nicht als Vertrauensperson angesehen werden.
Um diesen Problematiken zu begegnen, fordert die Landeschüler*innenvertretung folgende Maßnahmen:
1. Alle hessischen Schulen sollen über eine pädagogische Leitung und mindestens zwei von den Schüler*innen gesondert gewählte Vertrauenslehrkräfte verfügen, darunter eine männliche und eine weibliche. Jede gewählte Vertrauenslehrkraft soll das Recht auf eine adäquate Fortbildung, die hessenweit einheitlich durchgeführt werden soll, und mindestens drei Entlastungsstunden pro Woche erhalten. Aufgabe der Vertrauenslehrkraft soll es u.a. sein, sich über bestehende externe Hilfsangebote jeglicher Form (Suchtberatung, Lebensberatung etc.) zu informieren und dieses Wissen an Kollegium und Schüler*innen weiterzugeben.
2. Jede Schule soll über mindestens eine*n Schulsozialarbeiter*in verfügen, die Anzahl soll sich hierbei proportional an der Anzahl der Schüler*innen einer Schule bemessen.
3. Die Zahl der hessischen Schulpsycholog*innen soll angehoben und ihre Arbeit am Anfang eines jeden Schuljahres dem Kollegium vorgestellt werden.
4. Die hessischen Schulen sollen einen Leitfaden erhalten, wie mit psychischen Problemen bei Schüler*innen umgegangen werden soll. Dieser Leitfaden dient nicht einer Bevormundung der beteiligten Akteure, vielmehr soll er Orientierung in einen Bereich bringen, in dem oftmals kein Wissen über die bestehenden Angebote und Strukturen herrscht.
5. Weiterhin sollen Lehrkräfte einen Beurteilungsbogen an die Hand bekommen, anhand dessen sie Auffälligkeiten bei Schüler*innen erkennen können.
6. Multiprofessionelle Teams sollen vermehrt Einzug in hessische Schulen erhalten, jedoch unter der klaren Prämisse, dass diese intern gut vernetzt sind. Hierbei ist es notwendig, dass Lehrkräfte bereits in ihrem Studium auf die Arbeit in einem Team vorbereitet werden und ihnen verdeutlicht wird, dass sie als Lehrkraft nicht mit jeglicher Problematik allein umgehen können müssen.
7. Grundsätzlich ist eine bessere personelle Versorgung in allen schulischen Professuren notwen- dig, hierzu gehören u.a. Lehrerkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, päda- gogische Leitungen etc., um den Bedürfnissen aller Schüler*innen gerecht zu werden. Ebenso sollen kleinere Klassen zu einem besseren Lehrkraft-Schüler*in-Verhältnis beitragen.
8. Um der Unwissenheit über bereits bestehende regionale Hilfsangebote zu begegnen, sollen diese im Rahmen einer jährlichen Veranstaltung in geeigneter Art und Weise den Schüler*innen sowie dem Kollegium vorgestellt werden.